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Steuben-Knigge

Grundsätze



  • Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jeder achtet die Persönlichkeit und die Rechte des anderen.

Unser "Steuben-Knigge"



(für Schüler, Lehrer und Eltern)

  • Wir achten uns gegenseitig!
  • Wir beleidigen niemanden!
  • Wir sagen "Bitte" und "Danke" und natürlich grüßen wir uns gegenseitig auf dem Flur!
  • Ich achte anderer Eigentum!
  • Ich behandele mein Gegenüber, wie ich selbst behandelt werden möchte!!!

Schulinterne Regeln



  • Stundenklingeln: Ich bin am Platz und habe ausgepackt.
  • Im Unterricht sorge ich für ein gutes Lernklima und esse nicht.
  • Handys, MP3-Player u. ä. sind ausgeschaltet in meiner Tasche.
  • Eddings u. ä. gehören nicht in die Schule.
  • Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit. Verschmutzungen und Beschädigungen melde ich.
  • Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind verboten!

Maßnahmen bei Verstößen



  • Versäumte Unterrichtszeit wird nachgearbeitet.
    Bei dreimaligem Zuspätkommen wird der Schüler verpflichtet,
    in der Freizeit den Unterricht nachzuarbeiten (45 oder 90min).
    Die Organisation der Nacharbeitung erfolgt durch die Klassenlehrer,
    die Aufgaben dazu stellen die Fachlehrer.
  • Bei schwerwiegenden Störungen im Unterricht kann der Schüler in den Trainingsraum geleitet werden.
  • Nicht erledigte Hausaufgaben und fehlende Arbeitsmaterialien:
    … (zur Weitergabe an die Jahrgangs- und Fachkonferenzen)
  • Verunreinigungen werden umgehend beseitigt,
    im Wiederholungsfall werden die Schüler und Schülerinnen namentlich erfasst
    und zu Reinigungsarbeiten verpflichtet.
    Dies erfolgt vorbehaltlich einer Anzeige wegen Sachbeschädigung.
  • Eddings u. ä. werden eingezogen.
  • Empfohlene Vorgehensweise bei nicht genehmigter Benutzung von elektronischen Geräten:
    Bei der ersten Ermahnung erfolgt ein Hinweis, der Schüler schaltet das Gerät umgehend aus
    und lässt es in seiner Schultasche verschwinden.
    Im Wiederholungsfall ist das Gerät auszuschalten und dem Lehrer auszuhändigen
    (Verwahrung auf dem Lehrertisch i.d.R.)
    Bei Verweigerung der Herausgabe kann die Schulleitung mit hinzugezogen werden.
    In diesem Fall werden die Eltern benachrichtigt und können das Handy in der Schule abholen.
    Die letzte Maßnahme kann auch erfolgen, wenn der Schüler schon häufiger dadurch negativ aufgefallen ist.
  • Zigaretten u. ä. werden umgehend eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden.
    Bei Drogen wird außerdem die Polizei informiert, beim Verdacht auf Drogenkonsum
    muss ein Arzt konsultiert werden.
  • Bei allen Regelverstößen kann der Schüler zu einer schriftlichen Stellungnahme
    mit Unterschrift der Eltern verpflichtet werden.
  • Bei mehrfachen oder schwerwiegenden Verfehlungen erfolgt die Einleitung
    von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Brandenburgischem Schulgesetz (EOMV).
    Weiterhin kann der Schüler zu gemeinnütziger Tätigkeit verpflichtet werden.

Diese Maßnahmen stellen allgemeine Empfehlungen dar. Die letztendliche Entscheidung trifft
der jeweils zuständige Lehrer.



Alle Regelungen (Grundsätze, Unser "Steuben-Knigge", Schulinterne Regelungen sowie die Maßnahmen bei Verstößen) werden jeweils zum Beginn des Schuljahres den Schüler/innen und Eltern schriftlich zur Verfügung gestellt und gegen Unterschrift zur Kenntnis genommen. Neuen Schüler/innen werden diese Regelungen mit dem Schreiben, dass sie an der Schule angenommen sind, übermittelt. Änderungen werden regelmäßig auf der Homepage sichtbar (ggf. farblich markiert) eingearbeitet und am Beginn des nächsten Schuljahres schriftlich zur Kenntnis gegeben.


Herr Brandt
Schulleiter