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1. Die persönliche Integrität eines Jeden ist zu wahren. 2. Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung (z.B. Kleidung, Schuhe, Symbole) sowie gewaltbereiter Gruppierungen nicht toleriert. Das gleiche gilt für Kennzeichen, durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht und verunglimpft fühlen können. 3.
Um 7.30 Uhr wird die Aula für die Schülerinnen und Schüler geöffnet, der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr. Pünktliches Erscheinen
ist Pflicht. Schüler, die zu spät kommen, melden sich im Sekretariat.
Erscheint der unterrichtende Lehrer nicht, informiert ein Vertreter der
Lerngruppe nach 10 Minuten die Schulleitung.
4.
Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum in einem
ordentlichen Zustand verlassen. Dazu gehört das Wischen der Tafel,
das Beseitigen grober Verschmutzungen und das Verschließen des Raumes.
Ausnahme: Die Lerngruppe verbleibt im Raum. 5.
Während der großen Pausen verlassen die Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgebäude und begeben
sich auf den Schulhof. Dieser darf während der Pausen nicht verlassen
werden. In der 2. großen Pause ist der Aufenthalt in der Aula ausschließlich
den Schülern gestattet, die an der Mittagsversorgung teilnehmen,
dies gilt auch für Schüler der Sekundarstufe II. Allen Schülern
ist das Verlassen des Schulgebäudes während der kleinen Pausen
nicht gestattet. 6.
Während der großen Pausen (Mittagspause ab: 13.20 Uhr)
kann das Imbissangebot genutzt werden. Im Unterricht ist das Verzehren
jeglicher Speisen und Getränke in der Regel untersagt. 7.
Das Rauchen ist gemäß dem Rundschreiben 17/05 ausnahmslos
im gesamten Schulgebäude und dem dazugehörigen Schulgelände
untersagt. 8.
Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und Drogen sind grundsätzlich
untersagt. 9.
Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, die Gesundheit
von Menschen zu gefährden sowie schulisches bzw. persönliches
Eigentum zu beschädigen, ist untersagt. Das Werfen von Schneebällen
ist strikt verboten. 10.
In Situationen, die einen Verstoß gegen die Punkte 8 und 9
dieser Hausordnung vermuten lassen, ist eine Taschenkontrolle in
Anwesenheit eines Mitgliedes der Schulleitung zulässig.
11.
Walkmen und andere Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B.
Handys oder MP3-Player) dürfen unter persönlicher Haftung in
die Schule mitgebracht werden. Die Benutzung dieser im Unterricht ist generell
untersagt. 12.
Aus Sicherheitsgründen werden die Nottreppen und Nottüren
im normalen Schulbetrieb nicht genutzt. 13.
Der Schulhof darf nur mit Versorgungsfahrzeugen und dem Fahrzeug
des Hausmeisters befahren werden. Das Fahrrad fahren ist auf dem Schulhof untersagt.
Die Fahrräder werden über den bekannten Seiteneingang in dem dafür vorgesehenen
Fahrradständer abgestellt. (Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters)
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An diese Regeln möchten wir uns alle halten! Unser "Steuben-Knigge"
Maßnahmen bei Verstößen
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